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München - Ist das fair oder abgekartet? Sepp Krätz hat die Vergabe seiner Oktoberfest-Reservierungen umgestaltet. Das Ergebnis der Regeländerung gefällt nicht allen Stammkunden: Viele gehen nun leer aus.

© Marcus Schlaf
Hippodrom-Wirt Sepp Krätz sorgt mit seinem geänderten Reservierungssystem für Unmut bei seinen Stammgästen
14 Tage vor dem Oktoberfest-Anstich sorgt Festwirt Sepp Krätz für Unmut unter seinen Stammgästen - besser gesagt denen, die es mal waren: Der Chef des Hippodrom weiß, wie begehrt die Plätze in seinem Wiesn-Zelt sind. Für die diesjährige Vergabe hat er sich deshalb neue Richtlinien für sein Reservierungssystem ausgedacht. Gäste, die bereits auf dem Frühlingsfest reserviert haben, werden auch beim Oktoberfest bevorzugt. Das heißt aber auch: Buchungen, die seit Jahren quasi automatisch bewilligt wurden, wurden diesmal nicht berücksichtigt.
Wie sueddeutsche.de berichtet, erhielten Stammkunden bereits im Februar Post von Krätz. Darin hieß es: "Vorab möchten wir Sie informieren, dass wir die aus den letzten Jahren gewohnten Reservierungsoptionen für das Hippodrom auf dem Oktoberfest nicht mehr anbieten werden." In einer weiteren Email eine Woche vor Beginn des Frühlingsfestes warb der Wirt dann mit einem Reservierungsanspruch zur Wiesn - für all diejenigen, die auch bereits zum Frühlingsfest einen Tisch bei ihm bestellten.
Krätz selbst findet seine neue Vergaberegelung in Ordnung: "Wir wollten so Gäste für das Frühlingsfest werben", gibt der Hippodrom-Chef offen zu. Dabei könne es natürlich passieren, dass andere Wiesn-Stammgäste nicht mehr berücksichtigt werden. In rund 150 Fällen sei dieser Bonus in Anspruch genommen worden. Bei 5000 Reservierungen auf dem Oktoberfest eine vernachlässigbare Zahl, findet Krätz.
Viel mehr ärgert den Wirt die Empörung , mit der heuer leer ausgegangene Stammgäste reagiert hätten: "Die Leute meinen immer, das ist fürs Leben. Es gibt aber keinen Anspruch auf eine Reservierung." Rückendeckung bekommt der Promi-Wirt von Wiesn-Chefin Gabriele Weishäupl: "Das ist eine Angelegenheit des Marktes und eine Vertragssache zwischen Wirt und Gast."

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