Jubiläums-Wiesn: Streit um Klo-Rechnung

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Jubiläums-Wiesn: Streit um Klo-Rechnung

München - Die Schausteller der Jubiläums-Wiesn 2010 wollen die Toiletten-Rechnung nicht zahlen. Der Richter macht ihnen allerdings wenig Hoffnung. Worum es geht:

Wo viel Bier fließt, braucht’s Toiletten – das wissen auch die Schausteller der Jubiläumswiesn. Deshalb gerieten sie letztes Jahr in Stress, als die Eröffnung näherrückte und neun Toilettencontainer noch nicht angeschlossen waren. Man holte kurzfristig Angebote ein, das billigste lieferte die Hofheinz Haustechnik GmbH. Die Schausteller akzeptierten, die Firma schloss die Toiletten wie vereinbart an. Trotzdem traf man sich nun vor Gericht: Der Preis kam den Schaustellern im Nachhinein zu hoch vor, sie fühlen sich über den Tisch gezogen. Der Richter machte ihnen jedoch wenig Hoffnung.

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Der Hintergrund: Die Schausteller GmbH hatte mit den Haustechnikern einen Pauschalpreis von 7203,55 Euro vereinbart. Aufgrund der (teureren) Angebote anderer Firmen, die eine genaue Auflistung der nötigen Arbeitsschritte angefügt hatten, sei man davon ausgegangen, dass aufwendige Baggerarbeiten und eine hohe Anzahl von Arbeitsstunden anfallen. Die Hofheinz Haustechnik erfüllte ihre Aufgabe jedoch, ohne zu baggern – angeblich in nur 21 Arbeitsstunden. „6000 Euro netto sind dafür ein ganz schöner Batzen“, bemerkte Anwalt Eike Markus Gerstenberg. Seine Mandanten zahlten die Rechnung nicht, die Hofheinz Haustechnik GmbH klagte.

Die Liste der Vorwürfe, die die Schausteller den Technikern machen, ist lang: Arglistige Täuschung, Irrtum, Kartellverstöße, Wucher. Die Schausteller hätten sich in einer Zwangslage befunden und seien in den technischen Details nicht versiert gewesen. Das habe die Firma ausgenutzt. Dafür sieht der Richter keinerlei Anzeichen – „man ist nicht in einer Zwangslage, nur weil man sich nicht rechtzeitig um etwas gekümmert hat“, sagte er. Wer etwa als Privatperson einen Flug zu spät buche und deshalb einen höheren Preis zahle, könne nachher nicht von einer Zwangslage sprechen und das Geld zurückfordern. Zudem liege es in der Natur der Sache, dass man einen Fachmann beauftrage, eben weil man sich selbst nicht auskenne.

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Letztlich blieb nur der Vorwurf des wucherähnlichen Geschäfts zu prüfen. Bedingung hierfür wäre, dass der Preis um 300 Prozent über dem tatsächlichen Gegenwert liegt. Diesen schätzen die Schausteller auf 2500 Euro – „rechnet man mit den Nettozahlen, bleibt man deutlich unter der Grenze des Dreifachen“, sagte der Richter.

Er könne nicht abschließend einschätzen, ob der Preis tatsächlich zu hoch für die erbrachte Leistung war. Es gelte aber grundsätzlich: „Wenn ich einen Vertrag unterschreibe, muss ich mich vorher fragen, ob es mir zu teuer ist, und nicht danach.“ Die Firma habe die vereinbarte Leistung erbracht – bei einem Pauschalpreis sei nicht entscheidend, ob dafür fünf oder 500 Arbeitsstunden nötig waren. Nachdem beide Parteien einen Vergleich ablehnten, entscheidet nun der Richter – am 1. April.

Ann-Kathrin Gerke

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